Direktversicherung

Betriebliche Altersvorsorge für Ihre Mitarbeitenden
So funktioniert die Direktversicherung
- Einfaches Modell: Als Arbeitgeber schließen Sie die Direktversicherung für Ihre Mitarbeitenden ab. Die Beiträge können durch Entgeltumwandlung oder als Arbeitgeberleistung erfolgen.
- Vielseitige Finanzierung: Die Beiträge können von Ihnen, dem Mitarbeitenden oder beiden gemeinsam finanziert werden.
- Flexible Ausgestaltung: Vom klassischen Rentenmodell bis hin zur fondsgebundenen Variante – die Anlageoptionen sind flexibel und auf individuelle Bedürfnisse anpassbar.
Ihre Vorteile als Arbeitgeber
Steuerliche Absetzbarkeit
Die Beiträge zur Direktversicherung sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.
Keine Bilanzbelastung
Die Direktversicherung erfolgt unabhängig von Ihrer Bilanz.
Attraktiver Arbeitgeberzuschuss
Durch Einsparungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen können Sie einen Zuschuss von 15 % der umgewandelten Entgelte leisten – ein starkes Argument bei der Mitarbeitermotivation.
Vorteile für Ihre Mitarbeitenden
Einkommenssicherung fürs Alter
Mitarbeitende profitieren von einer zusätzlichen Rente oder einmaligen Kapitalauszahlung im Ruhestand.
Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse
Beiträge zur Direktversicherung werden aus dem Bruttoeinkommen bezahlt und führen zu einer Steuer- und Sozialabgabenreduktion.
Flexibilität bei Arbeitgeberwechsel
Die Direktversicherung kann problemlos zum neuen Arbeitgeber mitgenommen oder privat fortgeführt werden.
Tarifoptionen und Zusatzleistungen
- Berufsunfähigkeitsschutz: Optionaler Zusatzschutz für den Fall, dass Mitarbeitende ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.
- Zuzahlungen und Beitragsaussetzung: Mitarbeitende können zusätzliche Beiträge leisten oder die Beitragszahlung vorübergehend aussetzen.
- Individuelle Anpassungen: Dynamische Beitragserhöhung entsprechend des Gehaltswachstums sowie flexible Auszahlungsoptionen (monatliche Rente, Einmalzahlung oder Kombination).
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Bei der Entgeltumwandlung werden Beiträge direkt vom Bruttoentgelt des Arbeitnehmers abgeführt, wodurch weniger Nettoentgelt verloren geht, als in die Altersvorsorge fließt.
Beiträge bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sind steuerfrei, was einem monatlichen Betrag von 584 € entspricht.
Ja, die Direktversicherung kann beim neuen Arbeitgeber fortgeführt, privat weiterfinanziert oder beitragsfrei gestellt werden.
Die Direktversicherung umfasst Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente, Erwerbsminderungsrente und Todesfallleistungen. Zudem können Zuzahlungen und flexible Beitragsanpassungen vorgenommen werden.