Krankentagegeld

Finanzielle Sicherheit im Krankheitsfall

Längere Krankheitsphasen können die finanzielle Situation erheblich belasten, insbesondere wenn das Gehalt nach sechs Wochen Lohnfortzahlung ausbleibt. Unsere Krankentagegeldversicherung schließt diese Lücke und unterstützt Sie mit einem festen Tagegeldsatz, bis Sie wieder arbeitsfähig sind. So können Sie sich voll auf Ihre Genesung konzentrieren, ohne sich um finanzielle Einbußen sorgen zu müssen.

So funktioniert die Krankentagegeldversicherung

  • Start der Zahlungen: Sobald die Lohnfortzahlung endet (ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit), erhalten Sie das vereinbarte Krankentagegeld.
  • Dauer der Leistung: Das Krankentagegeld wird so lange gezahlt, bis Sie wieder arbeitsfähig sind – ohne Höchstgrenze.
  • Zahlungen für alle Wochentage: Das Krankentagegeld wird auch an Wochenenden und Feiertagen ausgezahlt.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Sicherung des Einkommens

Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit – auch an Sonn- und Feiertagen.

Langfristige Unterstützung

Die Zahlungen erfolgen ohne zeitliche Begrenzung, solange Sie arbeitsunfähig sind.

Flexibel und umfassend

Schutz auch während Wiedereingliederung sowie innerhalb der Mutterschutzfristen und am Entbindungstag.

Für wen ist die Krankentagegeldversicherung geeignet?

  • Gesetzlich Versicherte: Für Arbeitnehmer, die Krankengeld über die gesetzliche Krankenversicherung beziehen.
  • Privat Versicherte: Ergänzend für privat Krankenversicherte, die bereits eine Krankentagegeldversicherung haben, um den Einkommensverlust vollständig abzusichern.

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Häufig gestellte Fragen zum Krankentagegeld

Hier findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Krankentagegeld, um dir zu helfen, die Vorteile und Details dieser wichtigen Absicherung besser zu verstehen.

Du erhältst Krankentagegeld ab dem 43. Tag deiner Arbeitsunfähigkeit, wenn die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet.

Der Tarif kann von gesetzlich Krankenversicherten abgeschlossen werden, die Krankengeld beziehen, sowie von privat Krankenversicherten mit bestehender Krankentagegeldversicherung.

Das Krankentagegeld wird zeitlich unbegrenzt gezahlt, so lange du arbeitsunfähig bist.

Ja, das Krankentagegeld wird auch an Sonn- und Feiertagen gezahlt.

Peter Heidt

Dein Ansprechpartner