Basisrente
Steuerbegünstigte Vorsorge für Ihre Zukunft
So funktioniert die Basisrente
- Einzahlungen und Steuervorteile: Die Beiträge können bis zu einem festgelegten Höchstbetrag jährlich steuerlich geltend gemacht werden. Dies reduziert Ihre Steuerlast in der Ansparphase erheblich.
- Lebenslange Auszahlung: Die Rente wird ab Rentenbeginn lebenslang gezahlt, und ein Kapitalwahlrecht ist ausgeschlossen, um die staatliche Förderung zu sichern.
- Flexibler Rentenbeginn: Sie können den Beginn der Rentenauszahlung flexibel gestalten, um Ihre individuellen Ruhestandspläne zu unterstützen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Steuerliche Absetzbarkeit
Beiträge zur Basisrente sind bis zu einem Höchstbetrag steuerlich absetzbar und reduzieren damit Ihr zu versteuerndes Einkommen.
´Lebenslange Rente
Die Basisrente garantiert Ihnen eine monatliche Rente ab Rentenbeginn – ein sicherer Schutz vor Altersarmut.
Flexibilität und Sicherheit
Wahlweise in klassischer oder fondsgebundener Variante erhältlich, mit garantiertem Kapitalerhalt im Rentenalter.
Basisrente für unterschiedliche Lebensphasen
- Selbstständige und Freiberufler: Die Basisrente ist eine der wenigen steuerlich geförderten Vorsorgemöglichkeiten für Selbstständige ohne Anspruch auf gesetzliche Rente.
- Angestellte und Gutverdiener: Auch Angestellte profitieren von der steuerlichen Absetzbarkeit und sichern sich ein zusätzliches Standbein für die Altersvorsorge.
- Familienangehörige absichern: Die Basisrente kann so gestaltet werden, dass Hinterbliebene bei Ihrem Tod abgesichert sind, um finanzielle Lücken zu vermeiden.
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Tarife und deren Beschreibungen:
Klassik-Tarif
Fonds-Tarif
Häufig gestellte Fragen zur Basisrente
Die Beiträge zur Basisrente können als Sonderausgaben bis zu 26.528 € jährlich (für Verheiratete bis zu 53.056 €) steuerlich abgesetzt werden.
Die monatliche Altersrente wird frühestens ab dem 62. Lebensjahr gezahlt und läuft lebenslang.
Ja, du kannst monatlich neu entscheiden, in welche Anlageform deine Sparbeiträge fließen sollen, und zwischen klassischen Anlagen und Fonds wechseln.
Im Todesfall vor Rentenbeginn wird das angesammelte Guthaben als Hinterbliebenen- oder Waisenrente ausgezahlt. Nach Rentenbeginn können eine Rentengarantiezeit oder eine Auszahlung an den Ehepartner vereinbart werden.